Sehr geehrte Kirchenratsmitglieder,
Wie Sie wissen, wurde am 25. Februar 2016 mit der parlamentarischen Mehrheit die Gesetzesvorlage N°6824 betreffend die Änderung des Dekretes vom 30. Dezember 1809 verabschiedet. Nach der bevorstehenden Veröffentlichung im Mémorial wird das entsprechende Gesetz in Kraft treten. Ich möchte Sie daher auf folgende Punkte hinweisen:
1. Die Zivilgemeinden werden in Zukunft nicht mehr gesetzlich verpflichtet sein, das Defizit im ordentlichen Haushalt der (...)
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Hinweise für eine bessere Planungsübersicht
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